Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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| Die Vertragsbeziehungen zwischen | Dr. Michael Urban Fachberatung Gefahrstoff Gefahrgut |
(im nachfolgenden Text FGG genannt) und dem Auftraggeber richten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen liegen auch allen künftigen Auftragserteilungen zugrunde, auch wenn ihre Einbeziehung nicht ausdrücklich nochmals vereinbart wird. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der FGG. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die FGG bietet alle Dienstleistungen entsprechend ihrem allgemeinen Dienstleistungsverzeichnis an.
Der konkrete Auftragsinhalt wird in der Regel auf der Grundlage eines Beratungsgespräches festgelegt und hiernach von der FGG schriftlich bestätigt oder sonst schriftlich vereinbart. Dies gilt auch für sonstige nicht im Dienstleistungsverzeichnis enthaltene beratende Tätigkeiten, insbesondere im Bereich der Arbeitssicherheit, der Arbeitshygiene, der Arbeitsmedizin und der Literaturrecherche.
Die FGG fertigt ihre Gutachten auf der Grundlage der ihr vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden nachfolgenden Informationen an:
Auf Verlangen der FGG ist eine vom Auftraggeber autorisierte Person schriftlich zu benennen.
Gegenstand des Auftrages ist nicht die laufende Betreuung und Aktualisierung der Dienstleistung, z.B. bei geänderter Vorschriftenlage, soweit im Einzelfall nicht gegen gesonderte Vergütung ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Soweit im Einzelfall die Vergütung nicht individuell vereinbart wurde, gilt die übliche Vergütung als
vereinbart. Die übliche Vergütung wird auf der Grundlage der Preisliste und den dort angegebenen Rahmengebühren ermittelt. Bei
der Ausfüllung des Vergütungsrahmens steht der FGG ein Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315ff BGB zu.
Die genannten Vergütungssätze verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind 21 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Der FGG steht das Recht zu, entsprechend dem
Leistungsfortschritt angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist die FGG berechtigt, einen Verzugsschaden in Höhe von 2% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen, mindestens jedoch 7%.
Die FGG erbringt ihre Leistungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltenden Stand der Vorschriften und der Technik unter Zugrundelegung der verkehrsüblichen Sorgfalt.
Sämtliche Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche gegenüber der FGG verjähren 2 (zwei) Jahre nach Erbringung der Leistung, es sei denn, dass die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.
Die FGG behält an den erstellten Gutachten ihr Urheberrecht.
Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, das angefertigte Gutachten im geschäftlichen Verkehr zu
verwenden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder sonst dem bestimmungsgemäßen Zweck
entspricht. Abänderungen des Gutachtens jeglicher Art sind nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der FGG möglich.
Die FGG verpflichtet sich zur Geheimhaltung der im Rahmen eines Auftrages übermittelten Inhaltsstoffe,
soweit die aktuelle Vorschriftenlage eine Nennung nicht erforderlich macht.
Weiter verpflichtet sich die FGG zur Geheimhaltung der vom Auftraggeber übermittelten und als solche
von diesem gekennzeichneten Betriebsgeheimnisse.
Ansprüche des Kunden aus Verträgen mit der FGG unterliegen einem Abtretungsverbot.
Mit Kaufleuten, welche nicht zu den in § 4 HGB genannten zählen, gilt der jeweilige Sitz der FGG als
Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die
übrigen davon unberührt.
Die FGG ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Auftragsverhältnis und der Geschäftsbeziehungen insgesamt auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen, in die sich die FGG umwandelt.