Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Geltungsbereich
    Die Vertragsbeziehungen zwischen Dr. Michael Urban
    Fachberatung Gefahrstoff Gefahrgut

    (im nachfolgenden Text FGG genannt) und dem Auftraggeber richten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen liegen auch allen künftigen Auftragserteilungen zugrunde, auch wenn ihre Einbeziehung nicht ausdrücklich nochmals vereinbart wird. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der FGG. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

  2. Umfang und Ausführung der Dienstleistungen

    Die FGG bietet alle Dienstleistungen entsprechend ihrem allgemeinen Dienstleistungsverzeichnis an.

    Der konkrete Auftragsinhalt wird in der Regel auf der Grundlage eines Beratungsgespräches festgelegt und hiernach von der FGG schriftlich bestätigt oder sonst schriftlich vereinbart. Dies gilt auch für sonstige nicht im Dienstleistungsverzeichnis enthaltene beratende Tätigkeiten, insbesondere im Bereich der Arbeitssicherheit, der Arbeitshygiene, der Arbeitsmedizin und der Literaturrecherche.

    Die FGG fertigt ihre Gutachten auf der Grundlage der ihr vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden nachfolgenden Informationen an:

    Auf Verlangen der FGG ist eine vom Auftraggeber autorisierte Person schriftlich zu benennen.

    Gegenstand des Auftrages ist nicht die laufende Betreuung und Aktualisierung der Dienstleistung, z.B. bei geänderter Vorschriftenlage, soweit im Einzelfall nicht gegen gesonderte Vergütung ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

  3. Vergütungen
  4. Soweit im Einzelfall die Vergütung nicht individuell vereinbart wurde, gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Die übliche Vergütung wird auf der Grundlage der Preisliste und den dort angegebenen Rahmengebühren ermittelt. Bei der Ausfüllung des Vergütungsrahmens steht der FGG ein Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315ff BGB zu.
    Die genannten Vergütungssätze verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  5. Zahlungsbedingungen
  6. Rechnungen sind 21 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
    Der FGG steht das Recht zu, entsprechend dem Leistungsfortschritt angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
    Bei Zahlungsverzug ist die FGG berechtigt, einen Verzugsschaden in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen, mindestens jedoch 7%.

  7. Haftungsbeschränkung auf Versicherungsleistung, Haftungsausschluss für Umweltschäden
  8. Die FGG erbringt ihre Leistungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltenden Stand der Vorschriften und der Technik unter Zugrundelegung der verkehrsüblichen Sorgfalt.

    1. Für Schäden, die üblicherweise entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haft- pflichtversicherung (AHB) versichert sind, haftet die FGG bis zur Höhe der Versicherungsleistung eines branchenbezogenen Versicherers (z.B. Allianz Konzern) zuzüglich eines etwaigen versicherungsnehmerüblichen Selbstbehaltes.
      Für Schäden aus planender, beratender und gutachterlicher Tätigkeit haftet die FGG im versicherten Umfang (vgl. lit. c).
      Bei mehreren Schadensfällen pro Jahr wird die zur Verfügung stehende Deckungssumme (vgl. lit.c) auf die Geschädigten anteilig verteilt.
    2. Für Umweltschäden als Folge fehlerhafter Planung, Beratung, Empfehlung oder sonstiger Handlungen oder Unterlassungen wird nicht gehaftet.
    3. Die Deckungssumme je Versicherungsfall für sonstige Schäden beträgt € 2.500.000,-- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal. Diese Deckungssumme wird begrenzt bei Vermögensschäden aus untersuchender, planender, beratender, gutachterlicher Tätigkeit auf € 1.000.000,-- und für alle Fälle eines Versicherungsjahres auf das Dreifache der Deckungssumme.
  9. Verjährung
  10. Sämtliche Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche gegenüber der FGG verjähren 2 (zwei) Jahre nach Erbringung der Leistung, es sei denn, dass die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.

  11. Schutz der Dienstleistung
  12. Die FGG behält an den erstellten Gutachten ihr Urheberrecht.
    Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, das angefertigte Gutachten im geschäftlichen Verkehr zu verwenden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder sonst dem bestimmungsgemäßen Zweck entspricht. Abänderungen des Gutachtens jeglicher Art sind nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der FGG möglich.

  13. Geheimhaltung
  14. Die FGG verpflichtet sich zur Geheimhaltung der im Rahmen eines Auftrages übermittelten Inhaltsstoffe, soweit die aktuelle Vorschriftenlage eine Nennung nicht erforderlich macht.
    Weiter verpflichtet sich die FGG zur Geheimhaltung der vom Auftraggeber übermittelten und als solche von diesem gekennzeichneten Betriebsgeheimnisse.

  15. Allgemeine Bestimmungen
  16. Ansprüche des Kunden aus Verträgen mit der FGG unterliegen einem Abtretungsverbot.
    Mit Kaufleuten, welche nicht zu den in § 4 HGB genannten zählen, gilt der jeweilige Sitz der FGG als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.

  17. Rechtsnachfolge
  18. Die FGG ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Auftragsverhältnis und der Geschäftsbeziehungen insgesamt auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen, in die sich die FGG umwandelt.

Zurück zum Beginn der Seite