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Gefahrstoffe / Chemikalienrecht

Chemikaliengesetz (ChemG)

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

GHS-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)

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GHS-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272 / 2008)

Die GHS-Verordnung wurde unter der Bezeichnung Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 am 31. 12. 2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Abkürzung GHS steht dabei für "Globally Harmonized System". Ziel ist die weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (bisher Zubereitungen). Es werden neue Gefahrenpiktogramme und Signalwörter eingeführt, aus den bisherigen R- und S-Sätzen werden H- und P-Sätze. Die Einstufungskriterien werden teilweise geändert. Die Gefahrenbezeichnungen verschmelzen in einem System Gefahrenklassen-Gefahrenkategorien.

Die GHS-Verordnung ist auf Stoffe ab dem 01. 12. 2010 anzuwenden, auf Gemische ab dem 01. 06. 2015. Das bedeutet, dass Stoffe bis zum 01. 12. 2010 und Gemische bis zum 01. 06. 2015 gemäß der Richtlinie 67/548/EWG bzw. gemäß der Richtlinie 1999/45/EG eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Der bisherige Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG, die sog. Stoffliste, ist als Anhang VI (Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für Bestimmte gefährliche Stoffe) in die GHS-Verordnung aufgenommen worden. Eine Tabelle für die Umwandlung einer Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG in eine Einstufung gemäß der GHS-Verordnung findet sich im Anhang VII dieser Verordnung. Zukünftige Anpassungen der Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe werden erst nach Aufnahme in den Anhang VI der GHS-Verordnung rechtsverbindlich.

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